Wohnen & Mobilität
Seien es die Unterbringung von Flüchtlingen, mehrsprachige Hinweise für die Mülltrennung oder Verkehrsregeln: Hier finden sich Hintergrundinfos und Links rund um diese und ähnliche Themen.
Stichwort: Mietführerschein
Der sogenannte „Mietführerschein“ unterstützt Geflüchtete darin, geeigneten Wohnraum eigenständig anzumieten und den Wohnalltag selbstständig zu organisieren. Dazu wird in Form von interaktiven Workshops Wissenswertes rund um die Themen „Wohnen & Mieten“ vermittelt. Da es sich hier um ein Pilotprojekt des Diakonischen Werks Herzogtum Lauenburg handelt, welches 2019 startete, ist fraglich, inwieweit das Angebot fortgesetzt wird. Bei Fragen/Interesse diesbezüglich wenden Sie sich bitte an das Amt Sandesneben-Nusse, Tatjana Skowronski: 04536/1500-105
Stichwort: Unterbringung von Geflüchteten
Wie sind Geflüchtete im Amtsbereich Sandesneben-Nusse untergebracht?
Erfreulicher Weise konnten im Amtsbereich alle Asylsuchenden bislang in Mietwohnungen untergebracht werden. Dies ist für ihre Integration immens wichtig! Doch nicht nur Geflüchtete, auch Vermieter profitieren von dieser Situation. Schließlich wird leerstehender Wohnraum, wie wir ihn in unserer dörflichen Region des öfteren haben, wieder genutzt. Auch eine verlässliche Zahlung ist garantiert.
An wen wende ich mich, wenn ich Wohnraum zur Verfügung habe?
Bitte kontaktieren Sie das Amt Sandesneben-Nusse:
Sandra Hillebrandt, Raum 1.18 | Telefon: 04536 – 1500-118 | Mail
Wer ist Mieter und wer zahlt die Miete?
In der Regel wird die Wohnung durch das Amt angemietet und dann an den Asylbewerber untervermietet.
Die meisten Flüchtlinge sind derzeit noch auf Sozialleistungen angewiesen. Das heißt: Sie haben einen Anspruch auf die Kostenübernahme für eine Unterkunft durch das Sozialamt oder Jobcenter.
Wie hoch ist die Miete?
Die Höhe der Mieten orientiert sich in der Regel an den in der Sozialhilfe geltenden Richtwerten. Sie berücksichtigen Aspekte wie Wohnort, Familiengröße oder auch Sonderbedarfe (z.B. rollstuhlgerecht).
Steht kein geeigneter Wohnraum zu den entsprechenden Preisen zur Verfügung, kann in Ausnahmefällen von besagten Richtwerten abgewichen werden – z.B. durch einen Zuschuss der Wohnraumförderung. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Sofern Gelder aus dem Wohnraumförderprogramm beantragt werden, verpflichtet sich der Vermieter den Wohnraum zehn Jahre lang sozialen Zwecken zur Verfügung zu stellen bzw. ihn an Flüchtlinge, oder andere Sozialhilfe- und Wohngeldempfänger zu vermieten. Informationen zu Richtwerten
Wie groß sollte eine Wohnung sein?
Gemäß dem SGB II gelten folgende Wohnflächen als angemessene Höchstwerte:
1 Person: 50 m2
2 Personen: 60 m2 (Alleinerziehende: 70 m2)
3 Personen: 75 m2 (Alleinerziehende: 85 m2)
Bei mehr als 3 Personen erhöht sich die Wohnflächengrenze je Person um max. 15 m2
Weiterführende Infos zur Unterbringung/Aufnahme von Flüchtlingen
Weiterführende Informationen zum Thema bietet eine Handreichung vom Flüchtlingsrat: „Flüchtlinge privat aufnehmen – wie geht das?“
Was Geflüchtete bei der Wohnungssuche beachten sollten
Bei Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung sind Anfragen rund um die Wohnunterkunft im Ordnungsamt Sandesneben-Nusse zu stellen.
Ist ein Wohnungswechsel geplant, bedarf es innerhalb des Amtsgebiets keiner Zustimmung der Ausländerbehörde. Das Mietangebot ist jedoch dem Sozialamt vorzulegen, da geprüft werden muss, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Erkundigen Sie sich am besten vor der Suche, wie hoch sie sein dürfen. Sollte der Umzug in ein anderes Amtsgebiet erfolgen, muss ein Antrag auf Umverteilung in der Ausländerbehörde gestellt werden.
Wohnungssuche mit Aufenthaltstitel: Hier ist ein Wechsel des Wohnsitzes innerhalb Schleswig-Holsteins möglich. Da nun die Prüfung der Unterkunftskosten durch das Jobcenter erfolgt, sollte man sich im Vorfeld hier nach der angemessenen Höhe erkundigen.
Adressen & Links:
- Ordnungsamt Sandesneben-Nusse: Termine nach Vereinbarung | Am Amtsgraben 4 | 23898 Sandesneben | Ansprechpartnerin: Sandra Hillebrandt, Abteilungsleiterin | Raum 1.18 | Tel. 04536 – 1500-118 | Mail
- Ausländerbehörde
- Sozialamt
- Jobcenter
Stichwort: Haushalt
Möbel sowie Hausrat bzw. Haushaltswaren wie Töpfe, Geschirr, Teppiche, Bügeleisen und Co. werden über die Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser angeboten.
Für Pat*innen ist es ggf. sinnvoll, die wichtigsten Punkte der Hausordnung zu erklären/übersetzen. Darüber hinaus sollten Sie zeigen, wie der Müll entsorgt wird, und wo der Briefkasten ist. Ggf. müssen auch die richtige Bedienung von (Induktions-)Herd oder anderen Elektrogeräten wie einer Waschmaschine gezeigt werden.
Was darf alles in die Biotonne und was nicht? Eine Frage, die wir Deutschen uns selber oft genug stellen. Ein mehrsprachiges Faltblatt der Stadtverwaltung Mettmann will Antworten dazu geben. Auch die App Ankommen informiert in mehreren Sprachen über Mülltrennung in Deutschland.
Stichwort: Bürgerbus ...
Der Bürgerbus in unserem Amtsbereich rollt jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr und holt alle Fahrgäste an der Haustür ab. Die nötige telefonische Vorbestellung ist montags und mittwochs von 14.30 – 16.30 Uhr unter Tel. 04536 1500150 möglich. Weitere Infos hier
Stichwort: Fahrrad
In unserer Rubrik „Spenden“ finden Sie Information zur Fahrradwerkstatt in Mölln. Hier können Bedürftige günstig ein Fahrrad erwerben (ab 10 Euro).
Mehr dazu || Apropos: Infos zu mehrsprachigen Verkehrsregeln haben wir auch. Die finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Stichwort: Führerschein
Im Ausland erteilte Führerscheine sind in Deutschland sechs Monate gültig. Danach müssen sie umgeschrieben werden – andernfalls werden sie nicht mehr anerkannt! Während der besagten sechs Monate muss man eine Übersetzung dabei haben (sofern der Führerschein nicht in Englisch ausgestellt ist). Ausführliche Infos dazu finden sich u.a. auf den Seiten des ADAC
Zugewanderte, die hier einen Führerschein machen bzw. eine theoretische und praktische Prüfung zur Fahrtüchtigkeit machen wollen/müssen, haben die dafür Kosten selbst zu tragen (ggf. übernimmt sie der Arbeitgeber). Gemäß unserer Informationen ist die schriftliche Prüfung in zahlreichen Sprachen möglich. Auskunft dazu erteilen auch die Fahrschulen. Übrigens: Hilfreich bei der Vorbereitung können mehrsprachige Apps & Videos von German Road Safety sein.
Stichwort: Öffentliche Verkehrsmittel
Infos rund um die Nutzung von Bussen & Bahnen sowie das Verkehrsnetz in Hamburg und Umgebung (auch Herzogtum Lauenburg) hält der HVV auf seiner Webseite (deutsch/englisch) bereit.
- Mehrsprachige Infos & Videos rund um den Öffentlichem Nahverkehr finden sich auch bei German Road Safety – unter anderem als kostenlose Smartphone-App speziell für Zugewanderte.
- Bei Schülern besteht die Möglichkeit, dass ihre Beförderungskosten für den Schulweg übernommen werden. Am besten dazu mit der jeweiligen Schule Kontakt aufnehmen.
Stichwort: Verkehrsregeln
Ob als Fußgänger, Auto- oder Fahrradfahrer – die Verkehrsregeln hierzulande sind für viele Zugewanderte neu. Hierzu finden sich bei German Road Safety mehrsprachige Leitfäden, Videos sowie die bereits erwähnte kostenlose Smartphone-App.