Ämter & Rechtliches
Die Wege der Bürokratie sind nicht immer leicht zu gehen. Wer ist wann zuständig? Wo findet man rechtliche Hilfe? Und was ist Wissenswert rund um Asylrecht & Co.? Mit Links und Infos dazu wollen wir helfen …
Leitfaden zur Anmeldung beim Amt für Ukrainer / Посібник з подачі документів до Офісу українців / Guide to register for Ukrains
Speziell für ukrainische Geflüchtete finden Sie hier einen mehrsprachigen Leitfaden zur Anmeldung beim Amt. Der folgende Leitfaden ist privat verfasst und stellt keine gesetzliche Grundlage dar auf die man sich berufen kann.
Наступний посібник написаний у приватному порядку і не є юридичною підставою для виклику. // The following guide is privately written and cannot be used as basis for legal procedures.
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist u.a. für die Aufenthaltsgestattung für Asylsuchende wichtig. Auf deren Verlängerung sollten Pat(inn)en unbedingt achten, da sie befristet ist! Das Datum der Frist steht auf der entsprechenden Bescheinigung. Läuft diese Frist ohne Verlängerung ab, werden die finanziellen Leistungen für den Betreffenden eingestellt. Eine Abschiebung oder andere Risiken drohen dadurch also nicht!
Damit die Menschen, die Sie betreuen, jedoch nicht plötzlich ohne Geld dastehen, muss die bestehende Aufenthaltsgestattung bei der Ausländerbehörde vor Ablauf der Frist verlängert werden. Bitte vereinbaren Sie dazu frühzeitig einen Termin bei der Kreisverwaltung. Die aktuelle Bescheinigung ist dabei mitzubringen und persönlich vorzulegen. Alternativ können Sie die bestehende Aufenthaltsgestattung beim Sozialamt Sandesneben-Nusse abgeben. Dort wird sie zur Verlängerung per Dienstpost an die Ausländerbehörde gesendet und geht dann an das Amt zurück (Dauer ca. 2 bis 6 Wochen).
Kreis Herzogtum Lauenburg | Fachdienst Ordnung | Ausländerbehörde
Telefon: 04541 – 888275 | Barlachstraße | 23909 Ratzeburg | Mail
Persönliche Vorsprachen nur nach einer Terminvereinbarung!
Amt Sandesneben-Nusse
Das Sozialamt ist vor allem für Neuankömmlinge ein wichtiger Anlaufpunkt: Es berechnet und zahlt die Geldleistungen an die Geflüchteten aus, wobei die Auszahlung erstmals zu Beginn der Zuweisung in bar und danach 14tägig erfolgt. Auch Krankenscheine, eine Befreiung von Kita-Gebühren und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (Download PDF) können hier beantragt werden. Ferner ist das Sozialamt für An- und Abmeldungen der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge zuständig. Zahnärztliche Behandlungen sind im Voraus mit ihm abzustimmen. Auch die offizielle Anmeldung für Flüchtlingshelfer*innen (Versicherungsschutz) erfolgt beim Sozialamt. Anfragen rund um die Wohnunterkunft sind indes im Ordnungsamt zu stellen.
Amt Sandesneben-Nusse
Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr. von 9.00 – 12.00 Uhr, Do. 14.30 – 17.30 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung | Am Amtsgraben 4 | 23898 Sandesneben
Fachbereich Soziales | Ansprechpartner(innen):
- Sebastian Flint, Abteilungsleiter | Raum 1.14 | Telefon: 04536 – 1500-114 | Mail
- Annika Blohm, Sachbearbeiterin | Raum 1.16 | Telefon: 04536 – 1500-116 | Mail
- Tatjana Skowronski, Koordinatorin für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer(innen) | Telefon: 04536 – 1500-105 | Mail
Ordnungsamt | Ansprechpartnerin
- Sandra Hillebrandt, Abteilungsleiterin | Raum 1.18 | Telefon: 04536 – 1500-118 | Mail
Jobcenter Herzogtum-Lauenburg
Nach Anerkennung ihres Flüchtlings- oder Asylstatus ist das Jobcenter neuer Anlaufpunkt für Schutzsuchende. Denn ab jetzt erhalten sie von hier ihre Bezüge. Dazu ist jedoch ein Antrag auf „Arbeitslosengeld II (Hartz-4)“ zu stellen, bei dem in der Regel die Unterstützung durch die Pat*innen nötig ist. Hierzu gibt es mehrsprachige Ausfallhilfen. Darüber hinaus hilft das Jobcenter den Betroffenen bei ihrer Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt.
Wichtig: Beim Wechsel zum Jobcenter sollten Eltern mit Migrationshintergrund dort einen Antrag auf Kindergeld stellen! Link zum Antrag
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Do. 15.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch nur nach Terminvereinbarung | Telefon: 04542 – 855-170 | Alt-Möllner Str. 2 | 23879 Mölln
Asylrecht/-verfahren, Asylbewerberleistungs-Gesetz & Co.
Informationen des BAMF zum Asylverfahren
Ob Ablauf, Antragsstellung, Anhörung, Entscheidung, Klageverfahren, Dublin-Verfahren, Einreise- und Aufenthaltsverbote oder Abschiebung – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet zu diesen und ähnlichen Aspekten zahlreiche Informationen. Hier geht es zu den Info-Seiten des BAMF.
Überblick mit Links zu gesetzlichen Grundlagen
Einen Überblick mit Links zu den gesetzlichen Grundlagen im Bereich Zuwanderung, Integration und Einbürgerung gibt es auf Ankommen in Schleswig-Holstein.
Fragen und Antworten zum Asylrecht
Wer darf bleiben? Was bedeutet eine Duldung oder Residenzpflicht? Was sind „sichere Herkunftsländer“? Wer darf einen Integrationskurs machen? Auf diese und ähnliche Fragen gibt der „Mediendienst Integration“ Antworten.
Europäisches und deutsches Migrationsrecht
Das Portal Migrationsrecht.net bietet aktuelle Informationen aus dem gesamten Bereich des europäischen und deutschen Migrationsrechts. Zu vielen Themen des Ausländerrechts stehen Texte, Abhandlungen, Gesetze und Verordnungen sowie E-Books zur Verfügung.
Familienzusammenführung
Das Auswärtige Amt hält ein eigenes Webportal bereit, welches alle wichtigen Informationen (auf Deutsch, Englisch und Arabisch) zum Familiennachzug syrischer Flüchtlinge sammelt. Hier geht es zu dem Webportal.
Unabhängig davon hält der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“ eine Handreichung bereit, welche Infos zum rechtlichen Rahmen, zu Zuständigen, Verfahrensabläufen und Ansprechpartnern. Die Ausführungen beziehen sich sowohl auf den Familiennachzug aus Drittstaaten, als auch auf Familienzusammenführungen nach der Dublin-III-Verordnung oder innerhalb Deutschlands. Hier geht es zum Download der Handreichung (PDF)
Hinweise zur „freiwilligen Rückreise“ bzw. dem REAG/GARP-Programm
Hinweise zur „freiwilligen Rückreise“ bzw. dem Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) und dem Government Assisted Repatriation Programme (GARP) enthalten diese PDFs (Stand 2016):
Infoblatt Deutsch
Infoblatt Englisch
Antrag zur dauerhaften freiwilligen Rückreise
Zusatzformular für Ausreisen in den Irak
Hinweise zur Kostenerstattung
Asylbewerberleistungs-Gesetz
Die Inhalte des Asylbewerberleistungs-Gesetz, welches die finanziellen Bezüge von Schutzsuchenden sowie örtliche Zuständigkeiten definiert, sind hier einsehbar. Weitere Details zum Thema finden Sie u.a. bei Pro Asyl.
Infos zu Härtefallanträgen
Ihr Asylantrag wurde abgelehnt? Dann können Sie einen Härtefall-Antrag stellen. Wann und wie wie man diesen stellen kann, erfährt man hier.
Rechtsprechung
Aktuelle Erlasse & Härtefallkomission
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hält auf seiner Homepage Informationen zu aktuellen Erlassen und landesbehördlichen Stellungnahmen sowie zur Härtefallkommission bereit.
Landesrecht Schleswig-Holstein: Datenbank
„Das Landesrecht Schleswig-Holstein enthält alle geltenden Gesetze, Landesverordnungen und die veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Landes Schleswig-Holstein sowie veröffentlichungswürdige Entscheidungen der Gerichte des Landes.
Alle Vorschriften sind im aktuellen Stand in konsolidierter Fassung aufrufbar, d. h. Änderungen werden in bestehende Vorschriften eingearbeitet. Die Einstellung der Vorschriften und die Konsolidierung erfolgt regelmäßig innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der amtlichen Verkündung im jeweiligen Verkündungsblatt.“ Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein
Datenbank vom Informationsverbund Asyl & Migration
Hier kann man anhand bestimmter Kriterien wie Entscheidungsdatum oder Schlagwörter gezielt nach Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht suchen.
Persönliche Hilfe bei rechtlichen Fragen
Die Refugee Law Clinic Kiel wurde von Studierenden der Rechtswissenschaften der Universität Kiel ins Leben gerufen. Sie bietet in den Räumen des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e. V. regelmäßig eine kostenlose Beratung rund um Fragen des Flüchtlingsrechts.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein leistet zwar keine unmittelbare Rechtsberatung, vermittelt und hilft bei rechtlichen Fragen aber dennoch weiter.
Zudem hat der FRSH eine Liste von Anwält*innen zusammengestellt, die in Schleswig-Holstein und Hamburg nach Kenntnis des Rates asylrechtliche und aufenthaltsrechtliche Mandate annehmen.
Oldenburger Str. 25 | 24143 Kiel | Telefon 0431 – 735000 | Homepage
Fragen und Antworten sowie ein Forum rund um Verordnungen und Gesetze des Ausländer- und Einbürgerungsrechts gibt es auf www.info4alien.de. Außerdem kann man hier an einem turnusmäßigen Chat (jeden Montag ab 21:00 Uhr) teilnehmen.