Finanzen & Versicherung

Wie können Flüchtlinge ein Girokonto eröffnen? Wie sind Flüchtlinge versichert? Geschieht das automatisch oder muss man sich selbst kümmern? Diese und andere Fragen wollen wir Ihnen hier beantworten …

Einrichtung eines Kontos

Sei es für monatliche Abbuchungen oder zur Aufnahme einer Arbeit: Die schnellst mögliche Einrichtung eines Kontos ist wichtig! In Deutschland hat jeder Erwachsene daher einen gesetzlichen Anspruch auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen. Das gilt auch für Asylsuchende und Geduldete. Was rund um ein solches Basiskonto zu beachten ist, und wo sich hilfreiche Infos dazu finden, haben wir in der folgenden Checkliste zusammengefasst.

Checkliste / Empfehlenswertes um ein Konto einzurichten

  1. Die monatlichen Gebühren sind meist niedrig. Es empfiehlt sich jedoch, diese zu vergleichen und den Betrag immer auf dem Konto bereit zu halten.

  2. Viele Geflüchtete heben das gesamte Geld ab, um liquide zu sein. Das Konto darf aber nicht überzogen werden! Daher bei Abhebungen/Zahlungsanweisungen immer daran denken, welcher Restbetrag noch auf dem Konto ist!

  3. Mit der EC-Karte monatlich die Kontoauszüge ziehen – sonst fallen weitere Gebühren an.

  4. Das Konto darf von den Geflüchteten nur für eigene Geld- und Bankgeschäfte genutzt werden.

  5. Bei Umzug an einen anderen Ort muss der Kontoinhaber ggf. sein Konto auflösen.

  6. Wichtige Tipps erhalten Sie auch bei Verbraucherzentrale, deren Download wir empfehlen! Mehr dazu

  7. Hilfreiche Infos (auch zur Einrichtung eines Pfändungsschutzes) sowie einen Gebührenvergleich finden sich zudem auf den Seiten von Finanztip

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung SH bietet umfangreiche Informationen rund um das Thema ‚Schulden‘ und ‚Überschuldungsrisiken‚ – mit dabei die Handreichung „Gut zu Wissen“ – speziell für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe. Alles weitere dazu auf dieser Internetseite.

Unabhängig davon bietet auch die Diakonie eine regionale Schuldnerberatung an.

Versicherungen für Flüchtlinge

Die Verbraucherzentrale bietet eine Zusammenfassung bzw. Checkliste zum Thema Versicherungen für Geflüchtete an. Mehr dazu finden Sie hier

Ergänzend dazu haben wir hier einige allgemeine Informationen aufgeführt. So lässt sich das deutsche Versicherungssystem grob in zwei Bereiche unterteilen: Pflichtversicherungen und private Versicherungen.

Pflichtversicherungen

Pflichtversicherungen sind für jeden Menschen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ihr wichtigstes Element ist die Sozialversicherung. Sie gliedert sich in die fünf Teilbereiche: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Deutsche wie auch Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel müssen nichts unternehmen, um Mitglied dieser Versicherungen zu werden – dies geschieht automatisch. Ob ein Flüchtling bereits im Sozialversicherungssystem registriert ist, erkennt man daran, das die Person über einen Sozialversicherungsausweis verfügt.

Ein anderes bekanntes Beispiel für eine Pflichtversicherung ist zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter in Deutschland.

Private Versicherungen

Hierunter sammelt sich eine Vielzahl von Sach- und Personenversicherungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Das heißt, jede/jeder muss für sich selbst einschätzen, ob er eine solche Versicherung für notwendig erachtet. Denn jede Versicherung kostet Geld.

Beispiele für private Versicherungen sind Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung.

Abgesehen von der Überlegung, ob die Ausgaben für eine Versicherung wirklich im persönlichen Einzelfall notwendig sind, ist zumindest der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sehr empfehlenswert, da die Flüchtlinge im Amt Sandesneben-Nusse nicht über eine kommunale Haftpflichtversicherung geschützt sind.

Versicherungen für Ehrenamtliche

Der jeweilige Versicherungsschutz entspricht den oben aufgeführten Pflichtversicherungen und Möglichkeiten der Privaten Versicherungen. Zudem sind ehrenamtliche Unterstützer(innen) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unter gewissen Umständen gesondert versichert. Ausführliche Informationen erhalten Sie zum Beispiel vom Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Sammelhaftpflicht für Ehrenamtliche und staatlicher Unfallschutz

Vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein haben wir dazu folgende Informationen erhalten:

„Wer sich ehrenamtlich engagiert, für den ist insbesondere ein Versicherungsschutz für eigene Unfälle und für die Schädigung anderer wichtig. Haben Sie bereits eine private Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung abgeschlossen, dann bietet diese im Regelfall auch einen Versicherungsschutz bei Schadensfällen im Ehrenamt. Möglicherweise erfasst die Versicherung aber nicht jede ehrenamtliche Tätigkeit. Informieren Sie sich am besten im Gespräch mit Ihrem Versicherer. Üben Sie das Ehrenamt für einen Verein, Verband oder eine anderweitige Organisation aus, so kann ein Versi-cherungsschutz durch eine Gruppenversicherung bestehen. Viele Organisationen haben Sammel-verträge für ihre ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen.

Das Land Schleswig-Holstein sichert den Haftpflichtfall über eine Sammelhaftpflichtversicherung ab. Diese bietet einen Versicherungsschutz für diejenigen, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein ausüben bzw. deren Tätigkeit von Schleswig-Holstein ausgeht – zum Beispiel bei Ausflügen und Veranstaltungen, die die Landesgrenze überschreiten. Weiterhin gilt, dass die Tätigkeit in rechtlich unselbständigen Strukturen stattfinden muss, also unabhängig von Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen. Der Versicherungsschutz greift zudem nur dann, wenn der oder die Ehrenamtliche nicht auf anderem Wege haftpflichtversichert ist. Beachten Sie auch, dass der Leistungsumfang der staatlichen Sammelhaftpflichtversicherung nicht identisch mit dem einer privaten Haftpflichtversicherung ist. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Ecclesia Versicherungsdient GmbH unter www.ecclesia.de oder 05231/603-6112.

Staatlicher Unfallschutz für ehrenamtlich Tätige besteht darüber hinaus durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die Unfallkasse Nord (UK-Nord) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie hat in ihrer Satzung festgelegt, dass ehrenamtlich Tätige ebenfalls versichert sind, soweit sie nicht bereits kraft Gesetz versichert sind oder sich freiwillig versichern können. Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten, die unentgeltlich ausgeübt werden, dem Gemeinwohl dienen und für eine Organisation erfolgen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, welche im Öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke fördern. Ein Unfallschutz durch die Unfallkasse besteht hingegen nicht für rein freiwilliges Engagement ohne Auftrag oder Anbindung an Öffentliche Aufgaben.“

Weitere Informationen zu Versicherungen im Ehrenamt

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