Wichtig für Kinder & Jugendliche

Kinder und Jugendliche von Zugewanderten sollten unmittelbar nach ihrer Registrierung beim Amt in Kita oder Schule angemeldet werden. Infos dazu sowie weiteres Wissenswertes rund um ihre Betreuung & Förderung finden Sie hier…

Anmeldung in der Kindertagesstätte

  1. Kinder von Geflüchteten, deren Eltern eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, können in der KiTa angemeldet werden (Suche z.B. über https://www.kitaportal-sh.de/de/). Bitte kümmern Sie sich bei Bedarf möglichst frühzeitig darum – auch mit Blick auf Wartelisten!

  2. Wichtig: Für die KiTa-Aufnahme benötigen die Kinder eine ausreichende Masernimpfung (2 x). Diese ist über den Impfpass oder einen Bluttest nachzuweisen. Nur in Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

  3. Ist kein Platz frei, kann eine örtliche Krabbelgruppe eine Alternative sein.

  4. Möglicherweise bereitet es den Eltern Angst, ihr Kind in eine für sie fremde Einrichtung zu geben. Schließlich gibt es in vielen Ländern keine KiTa. Sinnvoll ist daher, mit ihnen frühzeitig über die Vorteile einer KiTa zu reden – gerade mit Blick auf Spracherwerb, Integration und Chancengleichheit! Auch ein gemeinsames Gespräch mit dem Personal der Einrichtung bietet sich an.

  5. Als Information für Eltern aus anderen Kulturkreisen hat das hessische Ministerium für Soziales und Integration ein mehrsprachiges Filmprojekt initiiert. Hier geht’s zu den Filmen

Sprachförderung vor der Einschulung

Sprint-Maßnahme: Sprint fördert Kinder mit sprachlichen Defiziten vor der Einschulung, um sie auf die schulischen Anforderungen vorzubereiten. Sollte das Kind in einer Kita sein, meldet diese den Bedarf bei der Schule an. Die Schule organisiert dann den Ablauf der Förderung. Sollte ein Kind keine Kindertagesstätte besuchen, ist es notwendig, den Förderbedarf bei der Anmeldung zur Einschulung in der Schule anzugeben.

Anmeldung in der Schule

Alle Kinder in unserem Land sind schulpflichtig. Die Schulpflicht besteht auch bei Flüchtlingskindern. Diese sollten so schnell wie möglich in Grundschulen (1. bis 4. Klasse) bzw. Gemeinschaftsschulen (ab. 5. Klasse) angemeldet werden. Dafür muss vor Ort ein Formular ausgefüllt werden, dass die Erziehungsberechtigten unterschreiben müssen! Zudem müssen die Kinder gleichfalls über die Schule für einen DaZ-Kurs angemeldet werden (Deutsch als Zweitsprache). Hier erwerben sie erste Deutschkenntnisse und werden auf den anschließenden Besuch von Grund- bzw. Gemeinschaftsschule vorbereitet. Siehe hierzu auch unsere Checkliste.

Checkliste / Empfehlenswert - rund um die Schulanmeldung

  1. Nach der Anmeldung des Kindes in der Schule erhalten die Eltern erhalten eine Benachrichtigung vom Schulamt, wann & wo es los geht. Behalten Sie bitte im Blick, ob diese Benachrichtigung eingetroffen ist!

  2. Empfehlenswert ist, die Kinder & ihre Eltern am ersten Schultag zur Schule zu begleiten und Schulwege sowie Busverbindungen zu erklären. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Beförderungskosten für den Schulweg übernommen werden. Bitte fragen dazu bei der Schule nach.

  3. Wichtig: Für die Aufnahme in die Schule/den DAZ-Kurs (Deutsch als Zweitsprache) benötigen die Kinder eine ausreichende Masernimpfung (2 x). Diese ist über den Impfpass bzw. einen Bluttest nachzuweisen. Nur in Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

"Ein Dorf macht Schule"

… ist ein ganz besonderes Projekt für Kinder, die durch die Pandemie und ihre Migration Lernrückstände hatten. Es fand in der letzten Sommerferienwoche (26. bis 31. Juli 2021 ) in Sandesneben statt und verknüpfte auf wunderbare Weise Lernen mit Spielen, Bewegung, Kreativität, Abenteuer und Vielem mehr.  So standen für die 33 Kinder nicht nur Mathe und Deutsch auf dem Stundenplan, sondern ebenso Zirkusübungen, Fußballspielen, Töpfern, Schnitzeljagd und, und, und … Zum Abschluss gab’s natürlich ein großes Fest im Garten des Vereins. Da konnte auch strömender Regen die Freude über das Erlebte nicht trüben.

Initiiert wurde das Projekt von dem Verein Hoffnungsgrund, der unsere Flüchtlingsinitiative mit ins Leben rief. Selbstverständlich haben wir sowie weitere Ehrenämtler*innen die tolle Aktion mit Rat und Tat unterstützt. Auch jede Mengen Spenden – u.a.  vom Amt Sandesneben-Nusse sowie Edeka-Martens machten die Realisation mit möglich.

Deutsch als Zweitsprache: DaZ-Kurs

In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es DaZ-Zentren. Hier erhalten Kinder und Jugendliche, die über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, eine intensive Sprachförderung durch speziell ausgebildete Lehrkräfte. Die DaZ-Zentren arbeiten nach einem mehrstufigen Modell: Nach einer „Sprachstandserfassung“ und einem Elterngespräch nehmen die Schüler(innen) zunächst an einem Basiskurs teil. Anschließend bekommen sie – je nach Alter und Leistung – eine Empfehlung für die weiterführende Regelschule, welche sie fortan besuchen. Ergänzend hierzu erhalten sie wöchentlich vier bis sechs Stunden Sprachunterricht durch DaZ-Lehrkräfte (Aufbaustufe). In der dritten Stufe übernehmen dann die Lehrkräfte der Regelschule die Sprachförderung (etwa zwei Std. pro Woche).

Antrag auf Unterstützung

Einen Antrag auf Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf, Ausflüge, gemeinschaftliches Mittagessen in Schule/Kita, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben finden Sie als Download hier. Wichtig: Die Auszahlung der Unterstützung für den Schulbedarf muss für jedes Schulhalbjahr neu beantragt werden! Der ausgefüllte Antrag wird im Sozialamt abgegeben.

Übrigens: Auch für die Übernahme der Beförderungskosten – also die Busfahrkarte für Schüler – kann ein Antrag gestellt werden. Hier geht’s zu den Formularen.

Nachhilfe

Institutionen wie AWO und Diakonie bieten ggf. Nachhilfe für Schüler(innen) an. Unabhängig davon können Pat*inen bei Bedarf auch eine konkrete Anfrage per Mail an unseren Verteiler stellen. Übrigens: In der Rubrik Sprachservice finden Sie ergänzende Angebote für Kinder zum Erlernen der deutschen Sprache.

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